Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Nach dem von der Staatsregierung am 1. Oktober 2020 beschlossenen Konzept werden die Träger von Kitas, Großtagespflegestellen, Heilpädagogischen Tagesstätten und Schulen bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in ihren Einrichtungen mit einem Gesamtvolumen von bis zu 50 Mio. € finanziell unterstützt.

Gefördert wird für Schulen die Beschaffung von CO2-Sensoren grundsätzlich für jeden Klassen- und Fachraum einschließlich der Lehrerzimmer und von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können.

Antragsberechtigt sind die jeweiligen Schulaufwandträger, also in der Regel die Gemeinde oder der Landkreis, in dem die Schule liegt, oder private Schulträger. Anträge können bis zum 31.12.2020 bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung gestellt werden.

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